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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 02.06.1983, Az.: BVerwG 1 B 80/83

Verurteilung wegen Rauschgifthandels; Ausweisung; Staatsangehöriger der EG-Mitgliedstaaten; Schwerwiegender Ausweisungsgrund

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
02.06.1983
Aktenzeichen
BVerwG 1 B 80/83
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1983, 11542
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Berlin 21.05.1982 - 10 A 789/81
OVG Berlin 07.03.1983 - 8 B 93/82

Fundstelle

  • ZfSH/SGB 1984, 29

Amtlicher Leitsatz

1. Die für die Ausweisung eines Freizügigkeit genießenden Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaften erforderliche Gefährdung kann im Einzelfall schon nach einer einzigen strafgerichtlichen Verurteilung aus dem abgeurteilten Verhalten und der darin zum Ausdruck kommenden Gesamtpersönlichkeit des Ausländers geschlossen werden.

2. Das gilt insbesondere bei schweren strafrechtlichen Verfehlung (z.B. unerlaubtem Handel mit Betäubungsmitteln).

3. Auch ein besonders schwerwiegender Ausweisungsgrund im Sinne des deutsch-italienischen Freundschaftsvertrages, Handelsvertrages und Schiffahrtsvertrages kann bereits nach einer einzigen Straftat vorliegen.