Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.09.1984, Az.: 3 AZR 118/82

Aufhebungsvertrag; Öffentlicher Dienst; Versorgungsbezüge; Hinweispflicht

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.09.1984
Aktenzeichen
3 AZR 118/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1984, 10096
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Berlin 17.09.1981 - 22 Ca 50/81
LAG Berlin 02.02.1982 - 3 Sa 89/81

Fundstelle

  • RiA 1986, 84

Amtlicher Leitsatz

Inwieweit der öffentliche Arbeitgeber bei einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses den Arbeitnehmer ungefragt auf drohende Versorgungsnachteile hinweisen muß, bleibt offen. Eine Hinweispflicht besteht jedenfalls dann nicht, wenn der Arbeitnehmer die Vertragsbeendigung selbst vorschlägt und so begründet, daß etwaige Rentennachteile erkennbar keine entscheidende Rolle spielen sollen.