Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.09.1984, Az.: 3 AZR 118/82
Aufhebungsvertrag; Öffentlicher Dienst; Versorgungsbezüge; Hinweispflicht
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 18.09.1984
- Aktenzeichen
- 3 AZR 118/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 10096
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Berlin 17.09.1981 - 22 Ca 50/81
- LAG Berlin 02.02.1982 - 3 Sa 89/81
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- RiA 1986, 84
Amtlicher Leitsatz
Inwieweit der öffentliche Arbeitgeber bei einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses den Arbeitnehmer ungefragt auf drohende Versorgungsnachteile hinweisen muß, bleibt offen. Eine Hinweispflicht besteht jedenfalls dann nicht, wenn der Arbeitnehmer die Vertragsbeendigung selbst vorschlägt und so begründet, daß etwaige Rentennachteile erkennbar keine entscheidende Rolle spielen sollen.