Bundesgerichtshof
Urt. v. 01.03.1956, Az.: 3 StR 462/55
Verkürzung der Einkommensteuer; Steuerunerliches Verhalten; Unterbleiben der Veranlagung; Verspätete Veranlagung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 01.03.1956
- Aktenzeichen
- 3 StR 462/55
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1956, 10163
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- BStBl. I 1956, 441
Redaktioneller Leitsatz
Es liegt eine Verkürzung der Einkommensteuer vor, wenn durch ds steuerunehrliche Verhalten des Steuerpflichtigen eine Veranlagung unterbleibt oder verspätet vorgenommen wird.