Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.05.1973, Az.: 3 AZR 405/72
Versorgungszusage; Pflichten des Arbeitgebers; Belehrung der Arbeitnehmer
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 25.05.1973
- Aktenzeichen
- 3 AZR 405/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 10154
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Hannover 24.11.1971 - 2 Ca 190/71
- LAG Hannover 22.06.1972 - 5 Sa 129/72
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1973, 2147 (Volltext mit amtl. LS)
- DB 1973, 1355 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1973, 1948 (amtl. Leitsatz) "hier: Abfassung von Versorgungszusagen"
- VersR 1974, 46
Amtlicher Leitsatz
Der Arbeitgeber muß auf die Abfassung von Versorgungszusagen große Sorgfalt verwenden. Er darf nicht leichtfertig bei seinen Arbeitnehmern unbegründetes Vertrauen erwecken. Das bedeutet, daß der Arbeitgeber den Arbeitnehmer belehren muß, falls die Versorgungsregelung zu Zweifeln Anlaß gibt und nicht in sich klar und verständlich ist. Unterläßt der Arbeitgeber eine solche Belehrung, muß er es unter Umständen hinnehmen, daß er an einer für ihn ungünstigen Auslegung festgehalten wird.