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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.04.1966, Az.: 3 AZR 208/65

Handelsgeschäft; Erwerb aus Konkursmasse; Betriebsübernahme; Ruhegeldverpflichtungen; Leitende Angestellte; Angestellte in Vertrauensstellung; Betriebsnachfolger

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
29.04.1966
Aktenzeichen
3 AZR 208/65
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1966, 10141
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 03.02.1965 - 6 Sa 281/64

Fundstellen

  • BAGE 18, 286 - 291
  • DB 1966, 1197-1198 (Volltext mit amtl. LS)
  • MDR 1966, 791-792 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1966, 1984-1985 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. HGB § 25 Abs. 1 gilt im Zweifel als abgedungen, wenn jemand ein Handelsgeschäft aus der Konkursmasse vom Konkursverwalter erworben hat.

2. Eine Betriebsübernahme führt nicht dazu, daß der neue Inhaber kraft Gesetzes in die Ruhegeldverpflichtungen des bisherigen Inhabers eintritt. Dies gilt zumindest, soweit es sich um frühere leitende Angestellte und Angestellte in Vertrauensstellung handelt.

3. Hat jemand einen Betrieb vom Konkursverwalter aus der Konkursmasse erworben, so ist nicht zu vermuten, daß der Erwerber als Betriebsnachfolger stillschweigend in die Ruhestandsverhältnisse eingetreten ist.