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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 03.02.1988, Az.: 4 AZR 493/87

Eingruppierung von Waffenmechanikern; Besonders hochwertige Arbeiten; Durchschnittswaffenmechaniker

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
03.02.1988
Aktenzeichen
4 AZR 493/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1988, 10020
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Düsseldorf 07.11.1986 - 8 Ca 1308/86
LAG Düsseldorf 13.05.1987 - 10 Sa 1927/86

Fundstellen

  • AP Nr. 4 zu § 22 MTB II SV 2a
  • RdA 1988, 191
  • ZTR 1988, 270

Amtlicher Leitsatz

Besonders hochwertige Arbeiten erfordern neben vielseitigem hochwertigen fachlichen Können besondere Umsicht und Zuverlässigkeit über hochwertige Arbeiten im Sinne der niedrigeren Lohngruppe hinaus. Für den Waffenmechaniker bedeutet dies, daß er ein umfangreicheres und breiteres hochwertiges fachliches Können einsetzen muß als ein Durchschnittswaffenmechaniker.