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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 10.02.1972, Az.: 5 AZR 393/71

Lohnfortzahlungsanspruch; Aufrechnung; Cessio legis; Abtretung; Krankenkasse

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
10.02.1972
Aktenzeichen
5 AZR 393/71
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10058
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 24.08.1971 - 3 Sa 530/71

Fundstelle

  • DB 1972, 782 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Erfüllt der Arbeitgeber zunächst den Lohnfortzahlungsanspruch des arbeitsunfähig erkrankten Arbeiters, behält er aber später den gezahlten Betrag durch Aufrechnung gegen von dem Arbeiter nach der Erkrankung erworbenen Lohnansprüchen wieder ein, so geht die nicht erfüllte spätere Lohnforderung des Arbeiters nicht an die Krankenkasse nach § 182 Abs. 7 RVO über, und zwar auch dann nicht, wenn die Krankenkasse nach der von dem Arbeitgeber vorgenommenen Aufrechnung nachträglich Krankengeld für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit gezahlt hat.