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Bundessozialgericht
Urt. v. 09.12.1981, Az.: 12 RK 4/81

Betriebsarzt; Weisungsfreie Aufgabe; Abhaltung bestimmter Sprechstunden im Betrieb; Fortbildungsveranstaltung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
09.12.1981
Aktenzeichen
12 RK 4/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10736
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Hamburg 08.01.1980 - 23 Kr 210/78
LSG Hamburg 04.11.1980 - I KRBf 5/80

Fundstelle

  • SozR 2400 § 2 Nr 19

Amtlicher Leitsatz

Betriebsärzte sind regelmäßig nicht abhängig beschäftigt, wenn ihnen neben den kraft Gesetzes weisungsfreien Aufgaben (§§ 3, 8 ASiG) keine anderen weisungsgebundenen Aufgaben übertragen worden sind, die Bindung an die Arbeitszeit sich auf die Abhaltung bestimmter Sprechstunden im Betrieb beschränkt und dem Arzt freisteht, Zeit und Dauer seines Urlaubs selbst zu bestimmen und an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.