Bundessozialgericht
Urt. v. 09.12.1981, Az.: 12 RK 4/81
Betriebsarzt; Weisungsfreie Aufgabe; Abhaltung bestimmter Sprechstunden im Betrieb; Fortbildungsveranstaltung
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 09.12.1981
- Aktenzeichen
- 12 RK 4/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 10736
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- SG Hamburg 08.01.1980 - 23 Kr 210/78
- LSG Hamburg 04.11.1980 - I KRBf 5/80
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- SozR 2400 § 2 Nr 19
Amtlicher Leitsatz
Betriebsärzte sind regelmäßig nicht abhängig beschäftigt, wenn ihnen neben den kraft Gesetzes weisungsfreien Aufgaben (§§ 3, 8 ASiG) keine anderen weisungsgebundenen Aufgaben übertragen worden sind, die Bindung an die Arbeitszeit sich auf die Abhaltung bestimmter Sprechstunden im Betrieb beschränkt und dem Arzt freisteht, Zeit und Dauer seines Urlaubs selbst zu bestimmen und an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.