Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 7 USG - Zusammentreffen mehrerer Leistungen

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Leistungen zur Sicherung des Unterhalts von Reservistendienst Leistenden (Unterhaltssicherungsgesetz - USG)
Amtliche Abkürzung
USG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
53-10

Neben Leistungen nach § 6 werden Leistungen nach § 5 nur bis zu 70 Prozent des nicht ausgeschöpften Höchstbetrags nach § 6 Satz 1 gewährt.