Bundesfinanzhof
Beschl. v. 01.10.1981, Az.: I B 32/81
Einheitlicher Gewerbesteuermeßbetrag; Beiladung des Steuerpflichtigen; Zerlegungsanteil
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 01.10.1981
- Aktenzeichen
- I B 32/81
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1981, 10339
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- FG Baden-Württemberg
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BFHE 134, 227 - 229
- BStBl II 1982, 130
- NVwZ 1982, 400 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Durch gesondert erhobene Klagen zweier Gemeinden anhängig gewordene Verfahren, die sich auf die Zerlegung eines einheitlichen Gewerbesteuermeßbetrages im Falle einer mehrgemeindlichen Betriebstätte beziehen, müssen zu gemeinsamer Verhandlung und einheitlicher Entscheidung verbunden werden. Die Beiladung des Steuerpflichtigen zu beiden Verfahren und der jeweils nicht klagenden Gemeinde zu dem durch die Klage der anderen Gemeinde anhängig gewordenen Verfahren gewährleistet nicht die gebotene einheitliche Entscheidung.
Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 01.10.1981 - AZ: I B 31/81