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Bundessozialgericht
Urt. v. 23.01.1980, Az.: 12 RK 53/79

Zulässigkeit der Beiladung; Objektive Klagenhäufung; Revisionsverfahren

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
23.01.1980
Aktenzeichen
12 RK 53/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10833
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Aurich 24.01.1978 - S 8 Kr 11/76
LSG Celle 09.05.1979 - L 4 Kr 29/78

Fundstelle

  • SozR 1500 § 75 Nr 27

Amtlicher Leitsatz

1. Die Beiladung ist nur zulässig, soweit die Interessen der Beigeladenen berührt werden; sie ist bei objektiver Klagenhäufung uU entsprechend zu beschränken.

2. Eine unzulässige Beiladung ist auch noch im Revisionsverfahren aufzuheben.