Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 26 GOLReg - Auslegung der Geschäftsordnung

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung der Landesregierung Brandenburg
Redaktionelle Abkürzung
GOLReg,BB
Normtyp
Geschäftsordnung
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
1101-1

Bei Zweifeln über die Auslegung der Geschäftsordnung entscheidet der Ministerpräsident im Einvernehmen mit dem Minister des Innern.