Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 27.09.1982, Az.: 2 BvR 1199/82
Keine verfassungsrechtliche Bedenken; Gegenüberstellung; Beschuldigter; Zeuge; Videokamera
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 27.09.1982
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1199/82
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 11606
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NStZ 1983, 84
Redaktioneller Leitsatz
Wenn die Gegenüberstellung eines Beschuldigten mit Zeugen auf der Grundlage der verfassungsrechtlich unbedenklichen Vorschrift des § 81 b StPO mit einer Videokamera aufgenommen wird, so verstößt dies nicht gegen die Verfassung.