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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 27.09.1982, Az.: 2 BvR 1199/82

Keine verfassungsrechtliche Bedenken; Gegenüberstellung; Beschuldigter; Zeuge; Videokamera

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
27.09.1982
Aktenzeichen
2 BvR 1199/82
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 11606
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NStZ 1983, 84

Redaktioneller Leitsatz

Wenn die Gegenüberstellung eines Beschuldigten mit Zeugen auf der Grundlage der verfassungsrechtlich unbedenklichen Vorschrift des § 81 b StPO mit einer Videokamera aufgenommen wird, so verstößt dies nicht gegen die Verfassung.