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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 08.04.1975, Az.: 2 BvR 207/75

Anspruch auf ein faires Verfahren; Allgemeine Handlungsfreiheit; Willkürverbot; Pflichtverteidiger; Verdacht der Tatbeteiligung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
08.04.1975
Aktenzeichen
2 BvR 207/75
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1975, 10979
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
OLG Stuttgart 03.02.1975 - 2 StE

Fundstellen

  • BVerfGE 39, 238 - 247
  • MDR 1975, 641-642 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1975, 1015-1017 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Wenn ein Pflichtverteidiger wegen des Verdachts der Tatbeteiligung von seinem Mandat entbunden wird, so verstößt dies weder gegen den Anspruch auf ein faires Verfahren, noch greift es unzulässig in die allgemeine Handlungsfreiheit ein. Es verletzt auch nicht das Willkürverbot.