§ 5 WoGV - Nicht feststehende Betriebskosten
Bibliographie
- Titel
- Wohngeldverordnung (WoGV)
- Amtliche Abkürzung
- WoGV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 8601-1-1
Stehen bei der Entscheidung über den Mietzuschussantrag die Umlagen für Betriebskosten ganz oder teilweise nicht fest, sind Erfahrungswerte als Pauschbeträge anzusetzen.