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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 28.07.1972, Az.: 2 StR 330/72

Betäubungsmittelgesetz; Inländer; Ausländer; Strafzumessung; Mißbrauch des Gastrechts; Gleichheitsgrundsatz

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
28.07.1972
Aktenzeichen
2 StR 330/72
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1972, 10959
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Darmstadt

Fundstelle

  • NJW 1972, 2191 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

1. In den Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes unterscheidet der Gesetzgeber nicht zwischen Inländern und Ausländern.

2. Die Strafzumessungserwägung, daß der - ausländische - Angeklagte das Gastrecht, welches ihm in der Bundesrepublik Deutschland gewährt wurde, zur Begehung schwerwiegender Straftaten mißbraucht habe, verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Es ist willkürlich.