Bundesgerichtshof
Beschl. v. 28.07.1972, Az.: 2 StR 330/72
Betäubungsmittelgesetz; Inländer; Ausländer; Strafzumessung; Mißbrauch des Gastrechts; Gleichheitsgrundsatz
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 28.07.1972
- Aktenzeichen
- 2 StR 330/72
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1972, 10959
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LG Darmstadt
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NJW 1972, 2191 (Volltext mit red. LS)
Redaktioneller Leitsatz
1. In den Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes unterscheidet der Gesetzgeber nicht zwischen Inländern und Ausländern.
2. Die Strafzumessungserwägung, daß der - ausländische - Angeklagte das Gastrecht, welches ihm in der Bundesrepublik Deutschland gewährt wurde, zur Begehung schwerwiegender Straftaten mißbraucht habe, verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Es ist willkürlich.