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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.08.1971, Az.: 4 AZR 367/70

Besonderes Maß der Verantwortung; Auswirkungen beim Behördenapparat; Wahrnehmung von Leitungsfunktionen; Schwierigkeit von einzelnen Aufgaben; Gesamttätigkeit; Qualifizierende Aufgaben

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.08.1971
Aktenzeichen
4 AZR 367/70
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 10082
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB 1971, 2219 (Volltext)
  • DOK 1972, 50

Amtlicher Leitsatz

1. Das besondere Maß der Verantwortung im Sinne der BAT Anl 1a Vergütungsgruppe 3 kann nicht nur in den Auswirkungen beim Behördenapparat und der Wahrnehmung von Leitungsfunktionen liegen, sondern sich auch aus der Schwierigkeit von einzelnen Aufgaben ergeben, aus denen sich Auswirkungen auf materielle und individuelle Belange des Dienstherrn und auf die Lebensverhältnisse Dritter und für die Allgemeinheit ergeben können.

2. Liegt eine einheitlich zu bewertende Gesamttätigkeit vor, brauchen die qualifizierenden Aufgaben der BAT Anl 1a Vergütungsgruppe 3 Fallgruppe 2 nicht innerhalb dieser Gesamttätigkeit ihrerseits wiederum überwiegend anzufallen. Es ist nicht zu verlangen, daß sich der Angestellte aus den Tätigkeitsmerkmalen der niedrigeren Vergütungsgruppe jeweils heraushebt. Vielmehr genügt es, daß solche Tätigkeiten in nicht unerheblichem Maße erfüllt werden.