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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.02.1981, Az.: 7 AZR 61/79

Klkageantrag; Feststellungsklage

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
11.02.1981
Aktenzeichen
7 AZR 61/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10084
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 01.12.1978 - 7 Sa 157/77

Fundstelle

  • BB 1981, 1528

Amtlicher Leitsatz

Auch für einen erstmals in der mündlichen Verhandlung erhobenen Anspruch (1. Alternative des § 261 Abs. 2 ZPO) gelten die Erfordernisse des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO. Ein ohne jede Begründung gestellter Klageantrag ist deshalb nicht als unbegründet, sondern als unzulässig abzuweisen.