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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 11.02.1994, Az.: 2 BvR 1883/93

Landgericht; Schwierige Sachlage; Erwägungen; Auslagenfestsetzung; Bußgeldverfahren; Bußgeldbescheid; Wiederholte Eingaben; Tatverstoß

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
11.02.1994
Aktenzeichen
2 BvR 1883/93
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1994, 13058
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NJW 1994, 1855-1856 (Volltext mit red. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Nicht nachzuvollziehen ist, daß ein Landgericht die Tatbestandsvariante der schwierigen Sachlage gem. § 109a Abs. 1 OWiG nicht in seine Erwägungen einbezieht, wenn im Prozeß über die Auslagenfestsetzung im Bußgeldverfahren die Behörde auf ihre Ansicht pocht und einen Bußgeldbescheid erläßt, obwohl der Betroffene wiederholte Eingaben macht, und erst am dritten Tag der Hauptverhandlung zu klären ist, daß kein Tatverstoß gegeben war.