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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 06.02.1986, Az.: BVerwG 5 C 40/84

Genehmigung; Wegeplan ; Gewässerplan; Verwaltungsakt; Regelungsfunktion; Planungsbeteiligung; Flurbereinigungsverfahren; Planaufstellung; Plangenehmigung; Flurbereinigungsplan; Anfechtung; Rechtsschutz; Teilnehmer; Vor-Ausbau

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
06.02.1986
Aktenzeichen
BVerwG 5 C 40/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 12417
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BVerwGE 74, 1 - 15

Redaktioneller Leitsatz

Zur Genehmigung eines Wegeplans und Gewässerplans:

- Qualifikation der Genehmigung als Verwaltungsakt

- mit Zweck zur Regelung nur gegenüber denen, die an der Planung beteiligt sind, nicht gegenüber den einzelnen Teilnehmern des Flurbereinigungsverfahrens (Teilnehmer nicht am Verfahren der Planaufstellung und Plangehemigung beteiligt);

- Rechtsschutz genügend für die Teilnehmer bei möglicher Anfechtung des bekanntgegebenen Flurbereinigungsplans

- unbeschadet der Möglichkeit, gegen Maßnahmen im Zusammenhang mit einem beabsichtigten Vor-Ausbau gem. § 42 Abs. 1 Satz 2 FlurbG vorzugehen.