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Bundesfinanzhof
Beschl. v. 22.04.1997, Az.: IX B 2/97

Frist für die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
22.04.1997
Aktenzeichen
IX B 2/97
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1997, 16872
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • BFH/NV 1997, 694

Entscheidungsgründe

1

Die Nichtzulassungsbeschwerden der Kläger ... sind unzulässig.

2

Die Kläger haben die Beschwerden nicht rechtzeitig begründet.

3

Eine Nichtzulassungsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des angefochtenen Urteils einzulegen (§ 115 Abs. 3 Satz 1 FGO). Sie muß innerhalb dieser Beschwerdefrist auch begründet werden, d. h., der Beschwerdeführer muß den jeweiligen Zulassungsgrund darlegen (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO). Dieses Erfordernis ist im Streitfall nicht erfüllt. Die Kläger haben innerhalb der am 23. Dezember 1996 abgelaufenen Beschwerdefrist in einem an das Finanzgericht gerichteten Schriftsatz lediglich Beschwerde eingelegt und -- ohne den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO zu genügen -- die nach ihrer Ansicht gegebenen Zulassungsgründe benannt sowie das Nachreichen der Beschwerdebegründung angekündigt. Diese erst am 8. Januar 1997 -- entgegen § 115 Abs. 3 Satz 2 und 3 FGO -- unmittelbar beim BFH eingereichte Beschwerdebegründung war verspätet.

4

Gründe für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 56 Abs. 1 FGO sind weder geltend gemacht worden noch sonst ersichtlich.