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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.12.1962, Az.: 1 AZR 134/61

Ausfall von Arbeitsleistung; Inventaraufnahme; Betriebsrisiko; Lohnfortzahlung; Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
07.12.1962
Aktenzeichen
1 AZR 134/61
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1962, 10031
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 18.11.1960 - 5 Sa 319/59

Fundstellen

  • BB 1963, 472
  • DB 1963, 591 (amtl. Leitsatz)
  • MDR 1963, 532 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Muß die Arbeitsleistung eines Teils der Belegschaft infolge einer Inventaraufnahme ausfallen, so handelt es sich um einen Fall des Betriebsrisikos.

2. Ob in einem solchen Fall der Lohn auch ohne Arbeitsleistung weiter zu zahlen ist, richtet sich in erster Linie nach den für einen solchen Fall getroffenen Vereinbarungen.

3. Fehlen solche Vereinbarungen, so verbleibt es bei der Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers.