Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 07.12.1962, Az.: 1 AZR 134/61
Ausfall von Arbeitsleistung; Inventaraufnahme; Betriebsrisiko; Lohnfortzahlung; Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 07.12.1962
- Aktenzeichen
- 1 AZR 134/61
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1962, 10031
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 18.11.1960 - 5 Sa 319/59
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BB 1963, 472
- DB 1963, 591 (amtl. Leitsatz)
- MDR 1963, 532 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Muß die Arbeitsleistung eines Teils der Belegschaft infolge einer Inventaraufnahme ausfallen, so handelt es sich um einen Fall des Betriebsrisikos.
2. Ob in einem solchen Fall der Lohn auch ohne Arbeitsleistung weiter zu zahlen ist, richtet sich in erster Linie nach den für einen solchen Fall getroffenen Vereinbarungen.
3. Fehlen solche Vereinbarungen, so verbleibt es bei der Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers.