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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.03.1981, Az.: 4 AZR 1012/78

Musikbibliothek; Allgemeine fachliche Bedeutung; allgemeinen fachlichen Bedeutung; Sammlung von musikalischem Schrifttum; Sammlung von Tonträgern; Leiter der Musikbibliotheken; Bibliotheksdienst; Oper; Arbeitsvorgang

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
25.03.1981
Aktenzeichen
4 AZR 1012/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10170
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • PersV 1983, 245
  • RiA 1981, 236

Amtlicher Leitsatz

1. Den Begriff der "Musikbibliothek" verwenden die Tarifvertragsparteien im Sinne seiner allgemeinen fachlichen Bedeutung. Darunter ist eine Sammlung von Noten, musikalischem Schrifttum und Tonträgern zu verstehen.

2. Die Leiter der Musikbibliotheken an Bühnen und Theatern sind nach der Spezialregelung im Teil II H der Anlage 1a nach VergGr VIb BAT zu vergüten. Diese geht den allgemeinen tariflichen Tätigkeitsmerkmalen für den Bibliotheksdienst vor.

3. Bezüglich der Leiter der Musikbibliotheken an großen oder besonders bedeutsamen Opernhäusern besteht keine Tariflücke. Soweit die Vergütungsordnung auch für diesen Personenkreis Vergütung nach VergGr VIb BAT vorsieht, verstößt sie nicht gegen GG Art. 3.

4. Die Leitung der Musikbibliothek einer Oper ist e i n Arbeitsvorgang (BAT § 22).