Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.03.1981, Az.: 4 AZR 1012/78
Musikbibliothek; Allgemeine fachliche Bedeutung; allgemeinen fachlichen Bedeutung; Sammlung von musikalischem Schrifttum; Sammlung von Tonträgern; Leiter der Musikbibliotheken; Bibliotheksdienst; Oper; Arbeitsvorgang
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 25.03.1981
- Aktenzeichen
- 4 AZR 1012/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 10170
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT
- BAT Anl. 1a
- Art. 3 GG
Fundstellen
- PersV 1983, 245
- RiA 1981, 236
Amtlicher Leitsatz
1. Den Begriff der "Musikbibliothek" verwenden die Tarifvertragsparteien im Sinne seiner allgemeinen fachlichen Bedeutung. Darunter ist eine Sammlung von Noten, musikalischem Schrifttum und Tonträgern zu verstehen.
2. Die Leiter der Musikbibliotheken an Bühnen und Theatern sind nach der Spezialregelung im Teil II H der Anlage 1a nach VergGr VIb BAT zu vergüten. Diese geht den allgemeinen tariflichen Tätigkeitsmerkmalen für den Bibliotheksdienst vor.
3. Bezüglich der Leiter der Musikbibliotheken an großen oder besonders bedeutsamen Opernhäusern besteht keine Tariflücke. Soweit die Vergütungsordnung auch für diesen Personenkreis Vergütung nach VergGr VIb BAT vorsieht, verstößt sie nicht gegen GG Art. 3.
4. Die Leitung der Musikbibliothek einer Oper ist e i n Arbeitsvorgang (BAT § 22).