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Bundessozialgericht
Urt. v. 25.11.1970, Az.: 12 RJ 518/68

Bescheid des Versicherungsträgers; Unrichtige Feststellungen; Ersatzzeitfeststellungen; Bindung des Versicherungsträgers; Grundlagen der Rentenfestsetzung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
25.11.1970
Aktenzeichen
12 RJ 518/68
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1970, 10789
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 32, 110 - 110
  • SozR Nr 1 zu § 11 VersUnterlagenVO

Amtlicher Leitsatz

Hat der Versicherungsträger in einem bindend gewordenen Bescheid über die (Wieder-) Herstellung der Versicherungsunterlagen (VuVO § 11) eine Zeit als Ersatzzeit nach RVO § 1251 eingetragen, obwohl sie richtigerweise als Ersatzzeit nur für die Erfüllung der Wartezeit nach ArVNG Art 2 § 9 rechnet (Krankheitszeit vor dem 01.01.1938) so ist er an die im (Wieder-) Herstellungsbescheid getroffene rechtliche Einordnung auch bei der späteren Rentenfestsetzung gebunden.