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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 02.03.1982, Az.: 1 ABR 74/79

Verlängerte Arbeitszeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
02.03.1982
Aktenzeichen
1 ABR 74/79
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1982, 10008
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Freiburg (Breisgau) 11.04.1979 - 8 TaBV 3/78

Fundstellen

  • BAGE 38, 96 - 106
  • DB 1982, 1115

Amtlicher Leitsatz

1. Eine mitbestimmungspflichtige vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG liegt vor, wenn in einem Betrieb zur Beseitigung bestimmter, immer wieder auftretender technischer Störungen an den Betriebsanlagen aus einer Gruppe dafür geeigneter Arbeitnehmer in jedem Störungsfalle jeweils einer dieser Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf individuelle Besonderheiten zu einem mit Mehrarbeit verbundenen Sondereinsatz außerhalb der normalen Arbeitszeit herangezogen wird.

2. Die Eilbedürftigkeit der Maßnahme läßt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht entfallen.

3. Bei gleichliegenden, immer wieder auftretenden Eilfällen kann der Betriebsrat seine Zustimmung zu den mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen auch im voraus erteilen.