Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 02.03.1982, Az.: 1 ABR 74/79
Verlängerte Arbeitszeit
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 02.03.1982
- Aktenzeichen
- 1 ABR 74/79
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1982, 10008
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Freiburg (Breisgau) 11.04.1979 - 8 TaBV 3/78
Rechtsgrundlagen
- § 87 BetrVG 1972
- § 2 Abs. 1 BetrVG 1972
- § 3 Abs. 4 MTV für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte in der chemischen Industrie 1978
Fundstellen
- BAGE 38, 96 - 106
- DB 1982, 1115
Amtlicher Leitsatz
1. Eine mitbestimmungspflichtige vorübergehende Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG liegt vor, wenn in einem Betrieb zur Beseitigung bestimmter, immer wieder auftretender technischer Störungen an den Betriebsanlagen aus einer Gruppe dafür geeigneter Arbeitnehmer in jedem Störungsfalle jeweils einer dieser Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf individuelle Besonderheiten zu einem mit Mehrarbeit verbundenen Sondereinsatz außerhalb der normalen Arbeitszeit herangezogen wird.
2. Die Eilbedürftigkeit der Maßnahme läßt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht entfallen.
3. Bei gleichliegenden, immer wieder auftretenden Eilfällen kann der Betriebsrat seine Zustimmung zu den mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen auch im voraus erteilen.