Bundesgerichtshof
Urt. v. 02.05.1985, Az.: I ZR 200/83
„Veralteter Test“
Unlauterer Wettbewerb; Werbung mit Testergebnis; Stiftung Warentest; Alte Tests
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 02.05.1985
- Aktenzeichen
- I ZR 200/83
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 12846
- Entscheidungsname
- Veralteter Test
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- AfP 1985, 242
- AfP 1985, 309
- MDR 1985, 909 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1985, 2332-2333 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Werbung mit Testergebnissen der Stiftung Warentest, deren Veröffentlichung acht bzw. fünf Jahre zurückliegt, ist nicht als irreführend anzusehen, wenn der Zeitpunkt der Testveröffentlichung erkennbar gemacht wird, die angebotenen Waren den seinerzeit geprüften gleich, technisch nicht durch neuere Entwicklung überholt sind und für solche Waren keine neueren Prüfungsergebnisse vorliegen.