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Bundesgerichtshof
Urt. v. 16.05.1979, Az.: VIII ZB 41/77

Europäisches Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen; Ausländischer Titel; Vollstreckungsklausel; Umdeutung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
16.05.1979
Aktenzeichen
VIII ZB 41/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 11161
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • IPRspr 1979, 199
  • MDR 1979, 931 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1979, 2477 (Volltext mit amtl. LS)
  • WM 1979, 872

Redaktioneller Leitsatz

In eine Klage nach § 772 ZPO kann ein nach dem Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen gestellter Antrag, einen ausländischen Titel mit einer Vollstreckungsklausel zu versehen, nicht umgedeutet werden.