Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 07.06.1977, Az.: 2 BvR 1122/76
Durchsuchungsbefehl; Keine Angaben; Inhalt des Tatvorwurfs; Inhalt der Beweismittel; Rechtsstaatliche Anforderungen; Bestimmte Voraussetzungen
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 07.06.1977
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1122/76
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1977, 10967
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- AG Darmstadt 01.10.1975 - 25 Gs 2593/76
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- BVerfGE 45, 82 - 83
Redaktioneller Leitsatz
Wenn ein auf § 102 StPO gestützter schriftlicher Durchsuchungsbefehl keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem weder die Art noch den denkbaren Inhalt der Beweismittel darlegt, denen die Durchsuchung gilt, trägt der Durchsuchungsbefehl rechtsstaatlichen Anforderungen nur unter bestimmten Voraussetzungen genüge.