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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 07.06.1977, Az.: 2 BvR 1122/76

Durchsuchungsbefehl; Keine Angaben; Inhalt des Tatvorwurfs; Inhalt der Beweismittel; Rechtsstaatliche Anforderungen; Bestimmte Voraussetzungen

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
07.06.1977
Aktenzeichen
2 BvR 1122/76
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1977, 10967
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
AG Darmstadt 01.10.1975 - 25 Gs 2593/76

Fundstelle

  • BVerfGE 45, 82 - 83

Redaktioneller Leitsatz

Wenn ein auf § 102 StPO gestützter schriftlicher Durchsuchungsbefehl keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem weder die Art noch den denkbaren Inhalt der Beweismittel darlegt, denen die Durchsuchung gilt, trägt der Durchsuchungsbefehl rechtsstaatlichen Anforderungen nur unter bestimmten Voraussetzungen genüge.