Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesgerichtshof
Urt. v. 23.04.1981, Az.: VII ZR 196/80

Hauptunternehmer; Gewährleistungspflicht; Anspruch auf Ausgleich; Voraussetzungen; Nachunternehmer; Aufforderung; Kostenlose Mängelbeseitigung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
23.04.1981
Aktenzeichen
VII ZR 196/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 12416
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1981, 1004-1005 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1981, 1779-1780 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Hauptunternehmer, der wegen Mängeln nicht von seinem Auftraggeber auf Gewährleistung, aber nach § 426 BGB von einem anderen Gewährleistungspflichtigen auf Ausgleich in Anspruch genommen wird, kann in der Regel von seinem Nachunternehmer Gewährleistung nur fordern, wenn er diesen gemäß § 13 Nr. 5 VOB//B zur kostenlosen Mängelbeseitigung aufgefordert hat.