Bundesgerichtshof
Urt. v. 23.04.1981, Az.: VII ZR 196/80
Hauptunternehmer; Gewährleistungspflicht; Anspruch auf Ausgleich; Voraussetzungen; Nachunternehmer; Aufforderung; Kostenlose Mängelbeseitigung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 23.04.1981
- Aktenzeichen
- VII ZR 196/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 12416
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- MDR 1981, 1004-1005 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1981, 1779-1780 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Der Hauptunternehmer, der wegen Mängeln nicht von seinem Auftraggeber auf Gewährleistung, aber nach § 426 BGB von einem anderen Gewährleistungspflichtigen auf Ausgleich in Anspruch genommen wird, kann in der Regel von seinem Nachunternehmer Gewährleistung nur fordern, wenn er diesen gemäß § 13 Nr. 5 VOB//B zur kostenlosen Mängelbeseitigung aufgefordert hat.