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Bundesfinanzhof
Urt. v. 31.07.1992, Az.: VI B 266/89

Persönliche Angaben; Prozeßkostenhilfe

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
31.07.1992
Aktenzeichen
VI B 266/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1992, 11237
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFH/NV 1993, 264
  • JurBüro 1993, 548 (Volltext mit amtl. LS)
  • Rpfleger 1993, 73-74 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Das Gericht ist nicht verpflichtet, eine in wesentlichen Punkten unvollständige Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 117 II ZPO von sich aus durch Befragungen des Antragstellers oder durch andere Ermittlungen selbst zu vervollständigen.