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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.06.1980, Az.: 3 AZR 137/79

Betriebsrenten; Versorgungszusage; Widerruf der Versorgungszusage; Treuepflichtverletzung; Berufung auf Pflichtverletzung; Rechtsmißbrauch; Rechtsmißbräuchliches Verhalten

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
19.06.1980
Aktenzeichen
3 AZR 137/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 10123
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ArbG Köln 26.06.1978 - 11 Ca 2266/78
LAG Düsseldorf 28.11.1978 - 8 Sa 517/78

Fundstellen

  • DB 1980, 2143-2144 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1981, 188 (Volltext mit amtl. LS)
  • ZIP 1980, 1018-1019

Amtlicher Leitsatz

1. Nach den Umständen des Einzelfalles kann ein teilweiser Widerruf mit dem Inhalt gerechtfertigt sein, daß die Zeit der Treuepflichtverletzung für die Versorgungshöhe unberücksichtigt bleibt.

2. Der Widerruf von Versorgungszusagen wegen Treuepflichtverletzungen ist nur insoweit zulässig, wie die Berufung des Arbeitnehmers auf die Versorgungszusage rechtsmißbräuchlich ist (Bestätigung von BAG, NJW 1980, 1127 = AP § 1 BetrAVG - Treubruch - Nr. 1).