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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.05.1960, Az.: 4 AZR 408/58

Sonstige Angestellte; Vermessungstechnische Angestellte; Gleichwertige Fähigkeiten; Entsprechende Tätigkeit; Vermessungstechniker; Lehrabschluß-Prüfung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
18.05.1960
Aktenzeichen
4 AZR 408/58
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1960, 10144
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Nürnberg 10.06.1958 - N 230/57 /VI

Fundstellen

  • AP Nr. 64 zu § 3 TOA
  • DB 1960, 956
  • RdA 1961, 42

Amtlicher Leitsatz

1. Die "sonstigen Angestellten" in der Fallgruppe "vermessungstechnische Angestellte" der TO A Vergütungsgruppe 6b (neu) müssen Fähigkeiten besitzen, die denen der in dieser Vergütungsgruppe zuvor genannten Angestellten gleichwertig sind.

Die weiter geforderte "entsprechende Tätigkeit" liegt dann vor, wenn die ausgeübte Tätigkeit die genannten Fähigkeiten auch erfordert; jedoch wird nicht vorausgesetzt, daß der Angestellte bei der ihm übertragenen Tätigkeit alle von ihm geforderten Fähigkeiten einzusetzen hat.

2. Nur Vermessungstechniker mit Lehrabschluß-Prüfung können bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen in die TO A Vergütungsgruppe 6b eingereiht werden.