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Bundesgerichtshof
Urt. v. 09.07.1979, Az.: II ZR 202/77

Drittschadensliquidation; Versendungskauf; Binnenschiffstransport; Ladungsempfänger; Schiffsführer; Schiffseigner; Schaden

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
09.07.1979
Aktenzeichen
II ZR 202/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 11095
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • MDR 1980, 123 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Zur Drittschadenliquidation bei einem Versendungskauf, wenn die Sache während eines Binnenschiffstransports beschädigt worden ist und der Käufer jedenfalls als Ladungsempfänger seinen Schaden gegen den Schiffsführer (§ 7 Abs. 2 BinnSchG) und den Schiffseigner (§§ 3, 4 BinnSchG) selbst geltend machen kann.