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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 12.09.1977, Az.: BVerwG VII B 112.77

D'Hondtsche Höchstzahlverfahren; Besetzung von Gemeindeausschüssen; Gemeinderat; Zuteilung eines Sitzes

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
12.09.1977
Aktenzeichen
BVerwG VII B 112.77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11116
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VGH Mannheim 14.06.1977 - I 326/76

Fundstelle

  • DÖV 1978, 415

Amtlicher Leitsatz

Die Anwendung des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens bei der Besetzung von Gemeindeausschüssen verstößt auch dann nicht gegen Bundesrecht, wenn eine im Gemeinderat vertretene kleine Gruppierung keinen Sitz erhält; dies gilt auch dann, wenn eine andere, kleine Gruppierungen überdimensional begünstigende Berechnungsweise zur Zuteilung eines Sitzes führen würde.