Bundesverwaltungsgericht
Beschl. v. 04.11.1953, Az.: BVerwG II C 72.53
Rechtsmittel
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 04.11.1953
- Aktenzeichen
- BVerwG II C 72.53
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1953, 10613
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Fundstellen
- DVBl 1954, 228-229 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1954, 525-526
In der Verwaltungsstreitsache hat
das Bundesverwaltungsgericht - Zweiter Senat -
am 4. November 1953
unter Mitwirkung
des Senatspräsidenten Dr. Wichert als Vorsitzenden, des Bundesrichters Witten und
der Bundesrichterin Schmitt
beschlossen:
Tenor:
Dem Kläger wird das Armenrecht für das Revisionsverfahren versagt.
Gründe
1
Das mit dem Schriftsatz vom 15. Mai 1953 erbetene Armenrecht kann nicht bewilligt werden, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht (§ 75 BVerwGG, § 114 ZPO); denn die eingelegte Revision ist - wie in dem Beschluß vom heutigen Tage über die Verwerfung der Revision näher dargelegt - unzulässig.
Dr. Wichert
Witten
Schmitt
Witten
Schmitt