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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 13.02.1979, Az.: 6 AZR 246/77

Teilzeitarbeit; Freies Mitarbeiterverhältnis; Urlaubsanspruch

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
13.02.1979
Aktenzeichen
6 AZR 246/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10065
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 20.01.1977 - 7 Sa 117/76

Fundstellen

  • BB 1979, 1349
  • DB 1979, 1708 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der in Teilzeitarbeit beschäftigte Arbeitnehmer kann daneben auch zu einem anderen Auftraggeber in einem freien Mitarbeiterverhältnis stehen, das einen Urlaubsanspruch nach BUrlG §§ 1,2 begründet.