Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den aktuellsten Gesetzen in unserer Datenbank zu suchen!

§ 1 3. DV-BEG - Abgrenzung gegenüber dem Schaden in der Nutzung des Eigentums und des Vermögens

Bibliographie

Titel
Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes (3. DV-BEG)
Amtliche Abkürzung
3. DV-BEG
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
251-1-3

Der Ausfall an Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft und aus Gewerbebetrieb gilt insoweit als Schaden in der Nutzung der Arbeitskraft, als es sich um den Ausfall an Entgelt für die Tätigkeit des Verfolgten als Betriebsinhaber handelt.