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Bundesgerichtshof
Urt. v. 18.06.1985, Az.: VI ZR 126/84

Ersatzbeschaffung; Fiktive Reparaturkostenbasis; Kfz-Schadensersatzprozeß; Kostenvergleich; Tatrichterliche Überprüfung; Neuwagenbasis-Abrechnung; Preisnachlaß; Abrechnungsfähiger Neuwagenkauf

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
18.06.1985
Aktenzeichen
VI ZR 126/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 13263
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DAR 1985, 319
  • VersR 1985, 963-964 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. An der Rechtsprechung zur Zulässigkeit der Abrechnung auf fiktiver Reparaturkostenbasis bei Veräußerung des unfallbeschädigten Kfz (BGHZ 66, 239 = VersR 76, 874) ist festzuhalten.

2. Zur Ermittlung der Wiederbeschaffungskosten.