Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 13.07.1994, Az.: BVerwG 4 B 129/94

Baurecht; Drittbelastende Baugenehmigung; Beseitigungsanordnung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
13.07.1994
Aktenzeichen
BVerwG 4 B 129/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13366
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
ö VG Köln 27.04.1993 - 2 K 3297/92
OVG Münster 21.03.1994 - 7 A 2354/93

Fundstellen

  • BauR 1994, 740-741 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1995, 1231 (amtl. Leitsatz)
  • NVwZ 1995, 272-273 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Für den Nachbarn, der durch eine rechtswidrige und im gerichtlichen Verfahren aufgehobene Baugenehmigung in seinen Rechten verletzt wird, kann sich aus einer an Art. 14 I GG auszurichtenden Auslegung der landesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage (hier: § 58 I 2 NW BauO) gegen die Bauaufsichtsbehörde ein Anspruch ergeben, daß diese eine Beseitigungsanordnung - und gegebenenfalls eine Duldungsanordnung gegenüber Dritten - erläßt.

2. Der Rechtmäßigkeit einer Beseitigungsanordnung steht nicht entgegen, daß sich die Beseitigung im Wege der Duldungsanordnung gegen den Mieter richtet.