Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.09.1975, Az.: 3 AZR 561/74
Gefahrgeneigte Tätigkeit; Eigenmacht des Arbeitnehmers; Erforderlichkeit der Arbeit; Akute Notlage; Irrtum des Arbeitnehmers; Verschulden
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 11.09.1975
- Aktenzeichen
- 3 AZR 561/74
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1975, 10059
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Berlin 19.09.1974 - 7 Sa 6/74
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- DB 1975, 2375-2376 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1976, 1229
- VersR 1976, 742
Amtlicher Leitsatz
1. Übernimmt ein Arbeitnehmer eigenmächtig eine Arbeit, für die er keine ausreichenden Vorkenntnisse besitzt, und verursacht er dadurch einen Schaden, so kommt eine Haftungserleichterung nach den Grundsätzen der gefahrgeneigten Arbeit in Betracht, wenn der Arbeitnehmer annehmen durfte, daß sein sofortiges Eingreifen erforderlich sei, um einen unmittelbar drohenden Schaden abzuwenden (im Anschluß an BAG AP Nr. 50 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
2. Nimmt ein Arbeitnehmer eine solche akute Notlage irrtümlich an, obwohl sie objektiv nicht gegeben ist, so kann er sich auf die Grundsätze der gefahrgeneigten Arbeit nur berufen, wenn der Irrtum nicht auf seinem Verschulden beruht.