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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 11.09.1975, Az.: 3 AZR 561/74

Gefahrgeneigte Tätigkeit; Eigenmacht des Arbeitnehmers; Erforderlichkeit der Arbeit; Akute Notlage; Irrtum des Arbeitnehmers; Verschulden

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
11.09.1975
Aktenzeichen
3 AZR 561/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10059
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 19.09.1974 - 7 Sa 6/74

Fundstellen

  • DB 1975, 2375-2376 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1976, 1229
  • VersR 1976, 742

Amtlicher Leitsatz

1. Übernimmt ein Arbeitnehmer eigenmächtig eine Arbeit, für die er keine ausreichenden Vorkenntnisse besitzt, und verursacht er dadurch einen Schaden, so kommt eine Haftungserleichterung nach den Grundsätzen der gefahrgeneigten Arbeit in Betracht, wenn der Arbeitnehmer annehmen durfte, daß sein sofortiges Eingreifen erforderlich sei, um einen unmittelbar drohenden Schaden abzuwenden (im Anschluß an BAG AP Nr. 50 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).

2. Nimmt ein Arbeitnehmer eine solche akute Notlage irrtümlich an, obwohl sie objektiv nicht gegeben ist, so kann er sich auf die Grundsätze der gefahrgeneigten Arbeit nur berufen, wenn der Irrtum nicht auf seinem Verschulden beruht.