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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 16.08.1977, Az.: BVerwG 1 C 15/76

Asylsuchender Ausländer; Politische Verfolgung; Aufenthaltserlaubnis; Dauer des Asylverfahrens; Aufenthaltserlaubnis

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
16.08.1977
Aktenzeichen
BVerwG 1 C 15/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11159
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Berlin 15.01.1975 - 1 A 151.74
OVG Berlin 21.01.1976 - I B 26.75

Fundstellen

  • DÖV 1978, 180
  • NJW 1978, 507

Amtlicher Leitsatz

Einem asylsuchenden Ausländer, der aus dem Land, in dem ihm nach seiner Behauptung politische Verfolgung droht, unmittelbar in die Bundesrepublik Deutschland eingereist ist, darf eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des Asylverfahrens nicht mit der Begründung versagt werden, seine Anwesenheit beeinträchtige Belange der Bundesrepublik Deutschland, weil er ohne erforderliche Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks eingereist sei.