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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.12.1979, Az.: 4 AZR 901/77

Übernahme des Arbeitsverhältnisses; Entleiherfirma; Leiharbeitnehmer; Vertragsfreiheit; Arbeitsbedingungen des fingierten Arbeitsverhältnisses

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
19.12.1979
Aktenzeichen
4 AZR 901/77
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10101
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamm 15.08.1977 - 10 Sa 510/77

Fundstellen

  • BB 1980, 1377
  • DB 1980, 883 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

AÜG Art. 1 § 10 Abs. 1 greift nicht ein, wenn die Parteien bei Übernahme des Arbeitsverhältnisses durch die Entleiherfirma mit dem früheren Leiharbeitnehmer ein neues Arbeitsverhältnis begründen. Aufgrund der bestehenden Vertragsfreiheit ist es dem Kläger und Leiharbeitnehmer unbenommen, die Arbeitsbedingungen des fingierten Arbeitsverhältnisses durch Abschluß eines neuen Arbeitsvertrages neu zu regeln.