Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.12.1979, Az.: 4 AZR 901/77
Übernahme des Arbeitsverhältnisses; Entleiherfirma; Leiharbeitnehmer; Vertragsfreiheit; Arbeitsbedingungen des fingierten Arbeitsverhältnisses
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 19.12.1979
- Aktenzeichen
- 4 AZR 901/77
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1979, 10101
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hamm 15.08.1977 - 10 Sa 510/77
Rechtsgrundlagen
- Art. 1 § 10 Abs. 1 AÜG
- § 613a BGB
Fundstellen
- BB 1980, 1377
- DB 1980, 883 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
AÜG Art. 1 § 10 Abs. 1 greift nicht ein, wenn die Parteien bei Übernahme des Arbeitsverhältnisses durch die Entleiherfirma mit dem früheren Leiharbeitnehmer ein neues Arbeitsverhältnis begründen. Aufgrund der bestehenden Vertragsfreiheit ist es dem Kläger und Leiharbeitnehmer unbenommen, die Arbeitsbedingungen des fingierten Arbeitsverhältnisses durch Abschluß eines neuen Arbeitsvertrages neu zu regeln.