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Bundesfinanzhof
Urt. v. 20.07.1973, Az.: III R 101/72

Teilwert von Erzeugnisbeständen; Bewertungsstichtag; Verwaltungskosten; Fertigungsbereich; Vertriebskosten

Bibliographie

Gericht
BFH
Datum
20.07.1973
Aktenzeichen
III R 101/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10527
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BFHE 110, 203 - 207
  • BStBl II 1973, 794
  • DStR 1974, 52-53 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Der Teilwert von Erzeugnisbeständen wird durch die Kosten bestimmt, die bei dem zu bewertenden Unternehmen aufzuwenden sind, um die Erzeugnisse in der Lage, in der sie sich am Bewertungsstichtag befinden, wiederbeschaffen zu können. Hierzu gehören auch bis zum Bewertungsstichtag aufgewendete allgemeine Verwaltungskosten, die auf den Fertigungsbereich entfallen, und auf die Erzeugnisbestände aufgewendete Vertriebskosten.

Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 20.07.1973 - AZ: III R 100/72