Bundesfinanzhof
Urt. v. 20.07.1973, Az.: III R 101/72
Teilwert von Erzeugnisbeständen; Bewertungsstichtag; Verwaltungskosten; Fertigungsbereich; Vertriebskosten
Bibliographie
- Gericht
- BFH
- Datum
- 20.07.1973
- Aktenzeichen
- III R 101/72
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1973, 10527
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BFHE 110, 203 - 207
- BStBl II 1973, 794
- DStR 1974, 52-53 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Der Teilwert von Erzeugnisbeständen wird durch die Kosten bestimmt, die bei dem zu bewertenden Unternehmen aufzuwenden sind, um die Erzeugnisse in der Lage, in der sie sich am Bewertungsstichtag befinden, wiederbeschaffen zu können. Hierzu gehören auch bis zum Bewertungsstichtag aufgewendete allgemeine Verwaltungskosten, die auf den Fertigungsbereich entfallen, und auf die Erzeugnisbestände aufgewendete Vertriebskosten.
Hinweis: verbundenes Verfahren
Volltext siehe unter BFH - 20.07.1973 - AZ: III R 100/72