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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 11.02.1975, Az.: BVerwG 5 B 33/72

Abfindungsbeschwerde; Verlust einer Jungviehweide; Fleckvieh-Zuchtbetrieb; Flurbereinigung; Landwirtschaftliche Spezialbetriebe; Revisionszulassung wegen Divergenz

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
11.02.1975
Aktenzeichen
BVerwG 5 B 33/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 11055
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • RdL 1975, 268

Amtlicher Leitsatz

1. Bei landwirtschaftlichen Spezialbetrieben mit besonderen Anforderungen und ertragsintensiven Auswirkungen ist eine Beeinträchtigung der Wirtschaftsstruktur von den konkreten Umständen abhängig.

2. Eine Verschiebung von Grünland zu Ackerland ist zulässig, wenn eine Umwandlung möglich und zumutbar ist.

3. Die Feststellung der Nutzungsart und Bodengüte eines Flurstücks kann durch das Flurbereinigungsgericht ohne Hinzuziehung von Sachverständigen vorgenommen werden.

4. Eine Revisionszulassung wegen Divergenz nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO erfordert, daß die behauptete Abweichung im Beschwerde- und Revisionsverfahren unmittelbar festgestellt werden kann.