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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 20.07.1981, Az.: BVerwG 3 B 6/79

Geldentwertung; Erhöhter Zinszuschlag; Hauptentschädigung

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
20.07.1981
Aktenzeichen
BVerwG 3 B 6/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 11705
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG München 29.09.1978 - M XVI 195 VI 75

Fundstelle

  • BVerwGE 64, 1 - 4

Amtlicher Leitsatz

1. Die Regelungen über die Gewährung der Hauptentschädigung in den LAG § 248, LAG § 250 sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

2. Wegen der seit Erlaß des Lastenausgleichsgesetzes veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse einschließlich der inflationären Tendenz im Währungsbereich besteht keine Verpflichtung des Gesetzgebers, einen Zuschlag zur Hauptentschädigung und/oder einen über 4% hinausgehenden Zinszuschlag zu gewähren.