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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 27.11.1996, Az.: BVerwG 11 A 100/95

Fachplanungsrecht; Vorhabenträger; Planungsbetroffene; Klagerecht; Durchfahrtshöhe einer Bahnüberführung; Plangenehmigung; Landwirtschaftlicher Betrieb; Verpachtete Betriebsgebäude

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
27.11.1996
Aktenzeichen
BVerwG 11 A 100/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 12917
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NVwZ 1997, 994-997 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Zu den Voraussetzungen, unter denen die Grundsätze von Treu und Glauben im Verhältnis von Vorhabenträger und Planungsbetroffenen im Fachplanungsrecht dem Klagerecht eines Planungsbetroffenen gegen die Zulassung des Vorhabens entgegenstehen können.

2. Bei der Reduzierung der Durchfahrtshöhe einer Bahnüberführung durch Plangenehmigung kann das wirtschaftliche Interesse des Verpächters benachbarter, an einen landwirtschaftlichen Betrieb verpachteter Betriebsgebäude an der Beibehaltung der die Erwerbschancen dieses Betriebes fördernden bisherigen Durchfahrtshöhe als privater Belang in die durch § 18 Abs. 1 Satz 2 AEG gebotene Abwägung einzustellen sein.