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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 14.06.2017, Az.: BVerwG 4 A 12.16

Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung und den Betrieb einer Höchstspannungsfreileitung; Absehen der Raumordnungsbehörde von der Durchführung eines Raumordnungsverfahrens; Planrechtfertigung für die planfestgestellte 380-kV-Freileitung; Verbindliche Feststellung von Zielkonformität und Bedarf im Sinne der Planrechtfertigung für die Planfeststellung und für die Gerichte; Abwägung von Trassenalternativen

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
14.06.2017
Aktenzeichen
BVerwG 4 A 12.16
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 2017, 23980
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Hinweis

Verbundenes Verfahren

Volltext siehe unter:
BVerwG - 14.06.2017 - AZ: 4 A 10/16

Weitere Verbundverfahren:
BVerwG - 14.06.2017 - AZ: 4 A 14/16
BVerwG - 14.06.2017 - AZ: 4 A 15/16

In den Verwaltungsstreitsachen
hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
auf die mündliche Verhandlung vom 14. Juni 2017
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Rubel
und die Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Gatz, Petz, Dr. Decker und
Dr. Külpmann
für Recht erkannt:

Tenor:

Die Klagen werden abgewiesen.

Die Kosten der Verfahren einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen tragen die Kläger zu je 1/4.