Bundesgerichtshof
Urt. v. 06.05.1982, Az.: VII ZR 172/81
Streitverkündung; Architekt; Unternehmer; Gesamtschuld; Haftung; Unzulässige Streitverkündung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 06.05.1982
- Aktenzeichen
- VII ZR 172/81
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1982, 12253
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- ZfBR 1982, 170
Amtlicher Leitsatz
Soweit für Architekt und Unternehmer nur eine gesamtschuldnerische Haftung in Betracht kommt, ist für den Auftraggeber als Prozeßgegner des Architekten die Streitverkündung an den Unternehmer unzulässig.- Zur Reichweite einer wirksamen Streitverkündung.