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Bundesgerichtshof
Urt. v. 06.05.1982, Az.: VII ZR 172/81

Streitverkündung; Architekt; Unternehmer; Gesamtschuld; Haftung; Unzulässige Streitverkündung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
06.05.1982
Aktenzeichen
VII ZR 172/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 12253
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • ZfBR 1982, 170

Amtlicher Leitsatz

Soweit für Architekt und Unternehmer nur eine gesamtschuldnerische Haftung in Betracht kommt, ist für den Auftraggeber als Prozeßgegner des Architekten die Streitverkündung an den Unternehmer unzulässig.- Zur Reichweite einer wirksamen Streitverkündung.