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Bundessozialgericht
Urt. v. 15.12.1976, Az.: 10 RV 223/75

Revision; Begründung; Bestimmter Antrag; Allgemeine Rechtsausführungen

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
15.12.1976
Aktenzeichen
10 RV 223/75
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1976, 10784
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1977, 347 (Volltext mit amtl. LS)
  • SozR 1500 § 164 Nr 6

Amtlicher Leitsatz

Enthält die Revisionsbegründung nur allgemeine Rechtsausführungen und vertritt der Revisionskläger darin eine andere Rechtsauffassung, als sie das Berufungsgericht vertreten hat, so ist das Erfordernis, daß (spätestens) die Begründung einen "bestimmten Antrag" enthalten muß, nicht erfüllt.