Bundesgerichtshof
Urt. v. 03.10.1989, Az.: 5 StR 209/89
Belehrungspflicht; Zeugnisverweigerungsrecht; Recht auf Zeugnisverweigerung; Unterbliebene Belehrung; Belastende Angaben
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 03.10.1989
- Aktenzeichen
- 5 StR 209/89
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1989, 11856
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- StV 1990, 145
Amtlicher Leitsatz
Zur Frage, ob die Verurteilung des Angeklagten auf die unterbliebene Belehrung eines Zeugen über ein ihm zustehendes Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 52 III StPO beruhen kann, wenn das Urteil sich auf belastende Angaben dieses Zeugen stützt, die dieser als Angeklagter in der gegen ihn gerichteten Hauptverhandlung gemacht hat.